0

Rauchmelder werden zur Pflicht – bundesweit

Im Rahmen der seit März 2012 bestehenden Rauchmelderpflicht in Niedersachsen ist es für alle Hauseigentümer zur Pflicht geworden, ihre Wohnräume mit Rauchmeldern auszustatten. Dies gilt gleichermaßen für Eigentum und Mietwohnungen, in denen der Vermieter im Rahmen der Verkehrssicherheit in der Pflicht steht, für eine Aufrüstung zu sorgen.

Das Gesetz schreibt vor, dass alle Neubauten mit ihrer Fertigstellung ab dem 1. November 2012 mit Rauchmeldern ausgestattet werden müssen. Für Bestandsbauten und jene, dessen Fertigstellung vor dem 1. November geplant ist, gilt eine Übergangsfrist bis 2015, in welcher eine Nachrüstung stattfinden muss.

Sprechen Sie uns einfach darauf an! Wir beraten Sie kompetent über die verschiedenen Systeme und die Umlagemöglichkeiten für Vermieter.